Recht & Gesetz |
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Die schwarzen Schafe der Time-Sharing-Branche können in der Schweiz friedlich weitergrasen. Der Bund lehnt es ab, dubiosen Geschäftemachern per Gesetz einen Riegel zu schieben. |
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Im Herbst 1998 reichte der Schwyzer CVP-Ständerat Bruno Frick im Parlament eine Petition zum «Schutz der Konsumenten vor dubiosen Geschäftspraktiken beim Handel mit Wohnrechten» ein. Im Visier hatte er die dubiosen Time-Sharing-Anbieter, die ahnungslosen Konsumenten mit schmutzigen Tricks Teilnutzungsrechte an Ferienwohnungen im Ausland andrehen. Der K-Tip, dem gegen 100 solche Fälle vorliegen, hatte darüber berichtet (Ausgabe 14/98). |
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Trotz «Defiziten» kein «Missbrauchspotenzial» ! ??? |
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Das soll nach dem Willen des Bundesrats auch so bleiben. In seinem Bericht räumt er zwar ein, die Schweiz scheine «in letzter Zeit immer mehr das Domizil von Unternehmen geworden zu sein, die in wenig seriöser Weise Teilnutzungsrechte an ausländischen Immobilien anbieten oder vermitteln». |
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Trotz dieser «Defizite» kommt die Landesregierung aber zum Schluss, dass das geltende Recht genüge. «Allen konsumentenschützerischen Unkenrufen zum Trotz besteht kein besonderes Missbrauchspotenzial», begründet der Verfasser des Berichts vom Bundesamt für Justiz. |
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